für die Vermietung von Werkzeugen und Geräten durch Werkzeugverleih-JO.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge über Werkzeuge, Maschinen und sonstige Geräte zwischen Werkzeugverleih-JO, Inhaber Jelto Opitz, Beethovenstraße 29, 97753 Karlstadt – nachfolgend „Vermieter" – und seinen Kunden.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Anfragen, Reservierungen und Vertragsschluss
Die Darstellung von Werkzeugen, Geräten, Preisen und Verfügbarkeiten auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich. Eine Mitteilung über die voraussichtliche Verfügbarkeit oder eine Terminabsprache stellt noch keinen Mietvertrag dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Der Mietvertrag kommt grundsätzlich erst bei Abholung oder Lieferung des Mietgegenstands und der entsprechenden Vereinbarung über die Vermietung zustande.
Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere gegebenenfalls bestehende Widerrufsrechte, bleiben unberührt.
3. Mietgegenstand
Gegenstand des Mietvertrags ist die zeitweise Überlassung des jeweils vereinbarten Werkzeugs oder Geräts zur vertragsgemäßen Nutzung. Der Mietgegenstand bleibt Eigentum des Vermieters.
4. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der vereinbarten Übergabe des Mietgegenstands und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.
Bei verspäteter Rückgabe kann die vereinbarte Miete für den zusätzlichen Nutzungszeitraum weiterberechnet werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Mietpreise und Kaution
Es gelten die für den jeweiligen Mietvertrag vereinbarten Mietpreise. Die auf der Website gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise.
Sofern vereinbart, kann bei Übergabe eine Kaution verlangt werden. Nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe des Mietgegenstands wird die Kaution zurückerstattet, soweit keine berechtigten Gegenansprüche bestehen.
Die Miete ist grundsätzlich bei Übergabe fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Pflichten des Mieters
- Der Mietgegenstand ist sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Herstellerhinweise, Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise und Einweisungen sind zu beachten.
- Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
- Veränderungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Mietgegenstand dürfen ohne Zustimmung des Vermieters nicht vorgenommen werden.
- Erkennbare Schäden, Störungen oder Defekte sind unverzüglich mitzuteilen. Bei sicherheitsrelevanten Störungen ist die Nutzung sofort einzustellen.
7. Zustand und Rückgabe
Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben. Normale, vertragsgemäße Abnutzung stellt keinen vom Mieter zu ersetzenden Schaden dar.
Für Verlust oder Beschädigungen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er diese zu vertreten hat.
8. Mängel und Funktionsstörungen
Der Vermieter stellt den Mietgegenstand grundsätzlich in einem für die vereinbarte Nutzung geeigneten Zustand zur Verfügung. Treten während der Mietzeit Mängel oder Funktionsstörungen auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Bei einer Störung, die eine sichere Nutzung beeinträchtigen kann, darf der Mietgegenstand bis zur Klärung nicht weiterverwendet werden. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bei Mängeln bleiben unberührt.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Mietgegenstand entgegen der vereinbarten oder bestimmungsgemäßen Verwendung, entgegen Sicherheits- oder Bedienhinweisen oder trotz einer erkennbaren Störung weiterverwendet wird, soweit der Vermieter den Schaden nicht selbst zu vertreten hat.
10. Stornierung einer Anfrage
Eine unverbindliche Anfrage kann jederzeit ohne Kosten zurückgenommen werden.
Sollte im Einzelfall ausdrücklich eine verbindliche Reservierung oder eine besondere Bereithaltungsleistung vereinbart werden, sind deren Bedingungen vorab individuell zu vereinbaren. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss solcher Vorschriften, deren Anwendung gegenüber Verbrauchern nicht wirksam ausgeschlossen werden kann.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart werden.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Stand: August 2026